Das Bonusheft


Bonusheft
Wie bereits erläutert, belohnen die Krankenkassen regelmäßige Zahngesundheitsuntersuchungen bei Ihrem Zahnarzt. Als Nachweis dient das Bonusheft, welches über den geforderten Zeitraum von fünf oder zehn Jahren lückenlos gefüllt sein muss. Der Tag jeder Untersuchung wird festgehalten und mit dem Zahnarztstempel bestätigt.

Die Pflege Ihres Bonusheftes sollten Sie nicht als lästige Pflichtübung betrachten, denn wenn einmal Zahnersatz notwendig wird, ist es bares Geld wert!





Was kann ich tun, wenn ein Eintrag im Bonusheft fehlt?

In diesem Fall sollten Sie so bald wie möglich den fehlenden Eintrag nachtragen lassen. Anhand der Patientenkartei ist nachvollziehbar, wann Sie zur letzten Kontrolluntersuchung waren.

Was kann ich tun, wenn ich mein Bonusheft verloren habe?

Auch hier ist in anhand der Patientenkartei nachvollziehbar, wann Sie zu Kontrolluntersuchungen waren. Somit kann ein neues Bonusheft ausgestellt werden. Beachten Sie bitte, dass bei einem Zahnarztwechsel nur die Daten nachgetragen werden können, die bei Ihrem aktuellen Zahnarzt vorliegen.
Bei einem Zahnartzwechsel wird der neue Zahnarzt das aktuelle Bonusheft weiterführen oder ein Neues ausstellen. Werfen Sie also alte Bonushefte niemals weg!